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   OLG Bamberg, 18.11.2015 - 2 UF 228/15   

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https://dejure.org/2015,35457
OLG Bamberg, 18.11.2015 - 2 UF 228/15 (https://dejure.org/2015,35457)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18.11.2015 - 2 UF 228/15 (https://dejure.org/2015,35457)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. November 2015 - 2 UF 228/15 (https://dejure.org/2015,35457)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde im HKÜ-Verfahren; Frist für die Begründung

  • rewis.io

    Zulässigkeitsvoraussetzung der rechtzeitigen Beschwerdebegründung im HKÜ-Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 40 Abs. 2 Satz 2 IntFamRVG
    Zulässigkeit der Beschwerde im HKÜ-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 883
  • MDR 2016, 216
  • FamRZ 2016, 835
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 31.07.2015 - 17 UF 127/15

    Rückführungsverfahren: Zulässigkeit einer ohne Beschwerdebegründung eingelegten

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.11.2015 - 2 UF 228/15
    Die Anordnung in § 40 Abs. 2 Satz 1 2. HS IntFamRVG, dass § 65 Abs. 2 FamFG nicht anzuwenden ist, führt zu keinem anderen Ergebnis (entgegen OLG Stuttgart, Beschluss vom 31. Juli 2015, 17 UF 127/15).

    Nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart vom 31.7.2015 ( 17 UF 127/15, zitiert nach Juris) ist eine Beschwerde in einem Verfahren über die Rückführung eines Kindes nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) nicht deshalb unzulässig, weil sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der amtsgerichtlichen Entscheidung begründet wurde.

  • OLG Koblenz, 21.06.2016 - 13 UF 289/16

    Rückführungsverfahren nach Internationaler Kindesentführung: Frist für die

    Die Beschwerde in Verfahren nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung ist nicht nur binnen zwei Wochen einzulegen, sondern innerhalb dieser Frist auch zu begründen (Anschluss an: OLG Bamberg FamRZ 2016, 835; entgegen: OLG Stuttgart FamRB 2015, 459).

    Denn die Beschwerde in Verfahren nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung ist nicht nur binnen zwei Wochen einzulegen, sondern innerhalb dieser Frist auch zu begründen (vgl. OLG Bamberg FamRZ 2016, 835 [dessen Argumentation sich der Senat anschließt] sowie MünchKomm-FamFG/Gottwald 2. Aufl. 2013 § 40 IntFamRVG Rn. 3; Wagner IntFamRVG 1. Aufl. 2012 § 40 Rn. 2 und Bork/Jacoby/Schwab FamFG 2. Aufl. 2013 § 40 IntFamRVG Rn. 2).

  • OLG Nürnberg, 03.11.2021 - 7 UF 840/21

    Vorauszustimmung zum Aufenthaltswechsel eines Kindes

    Auch in der Literatur wird mitunter vertreten, Beschwerden im HKÜ-Verfahren müssten "im Zeitpunkt der Antragstellung" - und damit wohl auch gegenüber dem Ausgangsgericht - begründet werden (vgl. Rentsch, NZFam 2016, 83, beck-online).
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